aerotreff.de Flugschule am Flughafen Münster Osnabrück
  • Fliegen lernen in Ihrer führenden Flugschule
    im Raum Münster / Osnabrück

  • Unsere Ausbildungsqualität für
    Ihr fliegerisches Können und Ihre Sicherheit.

  • Flugausbildung am FMO? - Nur am FMO!
    Denn nirgendwo lernen Sie es so gut wie hier.

  • Ob unsere Ausbildung gut ist? - Fragen Sie
    nicht uns, fragen Sie unsere Kunden!

  • Top Flugzeuge mit modernster Avionik
    für Ihre erfolgreiche Ausbildung und Ihre Sicherheit!

  • Keine Kompromisse in Sachen
    Ausbildungsqualität und Sicherheit.

  • Vereinbaren Sie einen Termin
    und testen Sie uns unverbindlich!

Datenschutz | Impressum | Kontakt | Anfahrt | Sitemap
© 2024 aerotreff.de Flugschule am Flughafen Münster Osnabrück GmbH 

Die Nachtflugberechtigung - NFQ (Night Flying Qualification)

Fliegen, wenn die Sonne bereits untergegangen ist

Die Nachtflugberechtigung - NFQ (Night Flying Qualification)

Fliegen bei Dunkelheit? Mit der NFQ kein Problem - der Berechtigung, bei Nacht zu fliegen
Nachtflug, immer ein faszinierendes Erlebnis!
copyright Foto: Stephan Wiegert, 2019

Die Nachtflugausbildung ermächtigt bereits lizenzierte Piloten zum Fliegen in der Nacht, genauer gesagt: in der Zeit vor bzw. nach der sog. Bürgerlichen Dämmerung, also ca. 35 bis 40 Minuten nach Sonnenuntergang bzw. vor Sonnenaufgang.

Mit Erwerb der Nachtflugberechtigung, kurz NFQ (Night Flying Qualification), erübrigt sich der stressige Gedanke, noch vor Dunkelheit wieder am Heimatflughafen landen zu müssen. Mit dieser Zusatzqualifikation ist eine zeitlich flexible Rückkehr am Abend auch dann möglich, wenn die Sonne untergegangen ist.

Die Nachtflugausbildung gilt übrigens als Voraussetzung für die IFR-Ausbildung.

Die Ausbildung umfasst 5 Flugstunden (Blockzeit!) bei Nacht, die lt. EU.VO 1178/2011 seit 11.11.2019 innerhalb von 6 Monaten zu absolvieren sind. Zu Beginn erhalten Sie eine theoretische Einweisung über die Besonderheiten des Fliegens bei Nacht.

Gesetzliche Anforderungen

Wie erhalten Sie die NFQ?

Stephan hat den Nachtflug gleich für ein paar tolle Fotos genutzt!
Nachtflugausbildung am FMO - copyright Foto: Stephan Wiegert, 2019
Nachtflug am Flughafen Münster/Osnabrück - immer wieder ein tolles Erlebnis!
Die Auflage des Gesetzgebers ist, dass die Durchführung der Schulung in einer ATO stattfindet, die auch gleichzeitig Theorieunterricht anbietet. Vom Piloten sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
  • laut EU.VO 1178/2011 Absolvieren der Nachtflugausbildung bzw. des dazugehörigen Ausbildungslehrgangs bei einer DTO oder ATO (wie der aerotreff.de) innerhalb von 6 Monaten (Vorgabe gültig seit 11.11.2019),
  • Teilnahme an einer theoretischen Einweisung in die Besonderheiten des Fliegens bei Nacht,
  • Absolvieren von mind. 5 Flugstunden bei Nacht,
    • davon mind. 3 Ausbildungsstunden mit Fluglehrer,
    • davon mind. 1 Ausbildungsstunde Überland-Navigation mit
      mind. 1 Überlandflug mit Fluglehrer von mind. 50 km,
  • und mind. 5 Alleinstarts und Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand.
Wichtig ist noch: Zum Eintrag der Nachtflugberechtigung durch die zuständige Behörde muss der Pilot einen gültigen positiven Nachweis über die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) besitzen.

Besonderheit für LAPL-Inhaber

LAPL-Inhaber müssen vor Beginn der Nachtflugausbildung die grundlegenden Übungen "Fliegen nach Instrumenten", die für die Erteilung der PPL-A erforderlich, aber nicht für die LAPL-Ausbildung vorgeschrieben sind, nachholen.

Wenn Sie also LAPL-Inhaber sind und mit dem Gedanken spielen, eine Zusatzqualifikation in Form der Nachtflugberechtigung zu erwerben, bereiten wir Sie gerne fachmännisch darauf vor - lassen Sie sich von uns beraten!

Kontakt

aerotreff.de Flugschule
am Flughafen Münster / Osnabrück GmbH
Airportallee 1 (Halle 6)
48268 Greven

Tel. 0 25 71 / 92 15 65-0


Find aerotreff on facebook.


Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier!

METAR, TAF & Sunset

Sunset EDDG

Donnerstag 21. November
Sunset: 16:29 Uhr
Nachtflug gem. SERA: 17:07 Uhr
(alle Angaben in lokaler Zeit und ohne Gewähr)