Die Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz, abgekürzt LAPL(A) = "Light Aircraft Pilot License (Aeroplane)", ist eine noch recht junge Lizenz, die erst
zum 08. April 2013 eingeführt wurde. Wie die PPL(A) berechtigt auch diese Lizenz zum Fliegen von einmotorigen, sog. kolbengetriebenen Flugzeugen unter
Sichtflugbedingungen im nicht-gewerbsmäßigen Luftverkehr als verantwortlicher Pilot.
Im Vergleich zur Privatpilotenlizenz PPL(A) wurde die praktische Ausbildung von 45 auf 30 Stunden reduziert. Demgemäß ist die LAPL(A) deutlich günstiger zu
erwerben als die PPL(A), hat aber durch den verminderten Umfang der praktischen Ausbildung entsprechende qualitative und auch rechtliche Einschränkungen.
So dürfen bspw. nur Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 2.000 kg geflogen werden, und die Lizenz ist nur in den sog. EASA-Staaten (nahezu
deckungsgleich mit der EU) gültig. Fluggäste dürfen erst nach 10 Stunden Flugerfahrung mitgenommen werden und sind auf max. 3 Personen beschränkt.
Weitere Einzelheiten zu den Einschränkungen finden Sie auf der Seite
Vergleich Privatpilotenlizenz PPL(A) - Leichtflugzeugpilotenlizenz LAPL(A).
Kurz zum Vergleich "Ultraleicht-Flugzeuge:
Die Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz ist nicht nur eine sinnvolle, sondern weit überlegene Alternative zur sog. SPL (Sportpilotenlizenz für Ultraleicht-Flugzeuge).
Denn die LAPL(A) bietet im Vergleich zur SPL zahlreiche Vorteile:
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Die LAPL(A) ist unproblematisch und jederzeit auf die Privatpilotenlizenz erweiterbar, wohingegen eine UL-Lizenz nicht auf eine höherwertige Lizenz
"upgegradet" werden kann.
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Die LAPL(A) berechtigt zum Fliegen von einmotorigen Flugzeugen bis zu einem max. Abfluggewicht von 2.000 kg, die SPL lediglich bis 472 kg.
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Nach nur 10 Stunden Flugerfahrung dürfen Sie mit der LAPL(A) drei Gäste mitnehmen, die UL-Lizenz berechtigt nur zur Mitnahme eines Gastes.
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Mit einer LAPL(A) können Sie weitere Berechtigungen wie bspw. die Nachtflugberechtigung erwerben, mit einer UL-Lizenz nicht.
Weitere Vorteile der Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz LAPL(A) gegenüber der Sportpilotenlizenz für Ultraleicht-Flugzeuge SPL finden Sie auf der Seite
Vergleich Privatpilotenlizenz PPL(A) - Leichtflugzeugpilotenlizenz LAPL(A).
Die Voraussetzungen für die Ausbildung
Um mit der Motorflugausbildung beginnen zu können, müssen Sie nur wenige Voraussetzungen erfüllen:
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Zu Beginn der Ausbildung müssen Sie mindestens das 16., für den Erwerb der Lizenz mindestens das 17. Lebensjahr vollendet haben.
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Sie müssen gesund oder besser gesagt "flugtauglich" sein. Als Nachweis benötigen Sie ein Flugtauglichkeitszeugnis, auch Medical genannt, welches Sie
bei erfolgreicher Untersuchung von einem sog. Flugmediziner erhalten. Gerne nennen wir Ihnen die Flugmediziner in der Nähe Ihres Wohnortes.
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Sie müssen im Rahmen einer sog. Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz als "zuverlässig" eingestuft werden. Bei dem
entsprechenden Antrag sind wir gerne behilflich, das Formblatt erhalten Sie bei uns.
Die theoretische Ausbildung
Die Ausbildung für die LAPL(A) umfasst mindestens 100 Stunden Theorie in den folgenden 9 Fächern:
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Grundlagen des Fliegens (Aerodynamik)
- Betriebliche Verfahren
- Flugleistung
- Flugplanung
- Luftfahrzeugkunde
- Navigation
Zusätzlich zur eigentlichen Flugausbildung müssen Sie ein Sprechfunkzeugnis (BZF I, BZF II oder AZF) erwerben. Diese berechtigt Sie
zur Durchführung des Flugfunks. Die dazugehörige Prüfung wird durch die Bundesnetzagentur durchgeführt. Selbstverständlich bieten wir
Ihnen eine effektive Prüfungsvorbereitung an - sie findet als Gruppenschulung ebenfalls in unseren Räumlichkeiten statt.
Die theoretische Ausbildung findet Montag- und Mittwochabend um jeweils 19 Uhr in angenehmer Atmosphäre in unseren Räumlichkeiten am FMO statt.
Bei uns müssen Sie nicht warten, bis sich wieder genügend Teilnehmer efunden haben und ein Lehrgang beginnt. In unserer Flugschule findet
der Gruppenunterricht nahezu das ganze Jahr über statt. Und einsteigen können Sie jederzeit, denn die Themen werden rollierend unterrichtet, jedes
kommt nach einer gewissen Zeit erneut zur Sprache..
Dass wir die Themen interessant und leicht verständlich gestalten, methodisch-didaktisch aufbereiten und mit modernen Präsentationstechniken
unterrichten, ist für uns selbstverständlich. Bei uns brauchen Sie auch nicht "die Katze im Sack" zu kaufen, schauen Sie einfach unverbindlich
in unseren Unterricht herein und prüfen Sie unsere Qualität. Eine kurze Anmeldung, dass Sie am Unterricht teilnehmen möchten, genügt, und Sie sind herzlich willkommen.
Darüber hinaus bieten wir selbstverständlich auch Individualunterricht an, in dem wir uns zeitlich und auch hinsichtlich des Lerntempos ganz auf Sie persönlich
einstellen.
Intensivschulung hier vor Ort am PC...
Die praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst bei der LAPL(A) nur 30 Flugstunden, in denen verschiedene Phasen des Fluges wie Start, Landung, Steigflug,
Sinkflug sowie Kurvenflug und sog. Notverfahren trainiert werden. Einen Großteil dieser Übungen nimmt hierbei erfahrungsgemäß das Landetraining
ein, in welchem Sie sog. Platzrunden fliegen. Darüber hinaus lernen Sie das Fliegen nach Instrumenten, das Navigieren und Fliegen
zu anderen Flugplätzen. Auch das Checken des Flugzeugs sowie die Verbindungsaufnahme zu den Fluglotsen per Funk sind Bestandteil der Ausbildung.
Schon während der praktischen Ausbildung fliegen Sie bereits 6 Stunden solo, also ohne begleitenden Fluglehrer. Einer der Höhepunkte der Ausbildung ist
dann der sog. Überlandflug über 80 NM (= Nautische Meilen), was ca. 150 km entspricht, zu einem anderen Flugplatz. Doch keine Sorge, auf beides bereiten wir Sie
bestens vor.
Flugschüler erkennt man oft am breiten Lächeln...
Die Prüfung
Eingang zur Bezirksregierung Münster am Domplatz 1-3: Hier finden die Theorieprüfungen statt.
Die theoretische Prüfung erfolgt in Form eines sog. Multiple-Choice-Testes. Die Prüfungsfächer sind mit den Lernfächern (siehe theoretische Ausbildung)
identisch, wobei die Fächer Flugleistung und Flugplanung als ein Prüfungsfach zusammengefasst sind. Je Fach werden ca. 20 bis 40 Fragen gestellt.
Für jede Frage gibt es 4 mögliche Antworten, nur eine ist korrekte.
Die Theorie ist bestanden, wenn in jedem Fach mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet wurden. - Unser Job ist es, Sie darauf optimal vorzubereiten!
Die praktische Prüfung umfasst ca. 90 Minuten Flugzeit. Während des Prüfungsflugs gilt es, eigenständig zu navigieren und eine zuvor bekanntgegebene
Strecke zu einem oder zwei anderen Flugplätzen abzufliegen. Während des Fluges werden auch die Flugübungen geprüft, die in der Ausbildung
trainiert wurden.
Nach der Ausbildung bei uns sollte dies ohne größere Schwierigkeiten zu schaffen sein!