Zurzeit ist zwar keine Weiterbildung geplant. Sobald wir wieder ein Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte anbieten,
geben wir den Termin an dieser Stelle rechtzeitig bekannt - und freuen uns auf rege Teilnahme! Einige generelle Infos
haben wir für zukünftige Seminare im Folgenden zusammengefasst.
Denn seit einigen Jahren und mit äußerst positivem Teilnehmer-Feedback führen wir regelmäßig Auffrischungsseminare für Lehrberechtigte durch.
Unsere hochkarätigen Fluglehrerweiterbildungen richten sich nicht nur an Fluglehrer, sondern auch an interessierte Piloten und
fortgeschrittene Flugschüler. So ist der erste Tag zwar ausschließlich Fluglehrern vorbehalten, am zweiten Tag der jeweils 8-stündigen Fortbildung
sind jedoch auch Piloten, Flugschüler und alle Interessenten herzlich willkommen.
Das Seminar umfasst immer qualitativ hochwertige Vorträge von erfahrenen, hochqualifizierten Dozenten zu diversen praxisrelevanten Themen der Luftfahrt.
Und so konnten wir in den letzten Jahren neben namenhaften Dozenten der Deutschen Flugsicherung (DFS)
und der Bundesstelle
für Flugunfalluntersuchung (BfU) auch ARD-Wettermoderator und Flugwetterberater Donald Bäcker, selbst Privatpilot, begrüßen.
Foto: © Monika Sandel
Hinweise zur Anerkennung als formelles Auffrischungsseminar für die Verlängerung von Lehrberechtigungen
Unsere ATO (Approved Training Organisation) wurde durch die für uns zuständige Luftfahrtbehörde, die Bezirksregierung Münster, zur Durchführung von
Auffrischungsseminaren für Lehrberechtigte gem. FCL.940.FI (a) (2) und FCL.940.IRI sowie § 96 Abs. 4 Nr. 2 LuftPersV ermächtigt.
Entsprechend wird das Seminar für die Verlängerung der Lehrberechtigung gem. der o. g. Verordnungen anerkannt.
Die Anerkennung erstreckt sich auf die Verlängerung aller FI(A) sowie IRI(A).
Voraussetzung für die Anerkennung ist in jedem Falle die Teilnahme am gesamten Zeitraum der 2tägigen ganztägigen Weiterbildung.
FI und IRIs, deren Lehrberechtigung abgelaufen ist und eine Erneuerung beabsichtigen, benötigen seit 2020 gem. AMC1 FCL.940.FI bzw. AMC1 FCL.940.IRI
eine individuell „case by case“ entwickelte Auffrischungsschulung. Die allgemeinen Auffrischungsschulungen für die Verlängerung der FI(A) werden
ohne individuelle Beurteilung nicht zwangsläufig anerkannt! Da wir auch die Genehmigung für die Durchführung individueller Auffrischungsschulungen
für FI und IRI haben, bieten wir hier im Rahmen des hier angebotenen Seminars unkomplizierte Lösungen an. Wir empfehlen daher allen FI und IRI, die eine
Erneuerung anstreben, dringend, sich vor der Teilnahme mit uns abzustimmen.
Seit 2020 haben sich gem. AMC1 FCL.940.CRI auch die Anforderungen an eine Auffrischungsschulung für die Verlängerung und Erneuerung eins CRI geändert.
Auch hier muss die Auffrischungsschulung individuell „case by case“ für den CRI entwickelt werden. Da wir auch die Genehmigung für
die Durchführung individueller Auffrischungsschulungen für CRI SEP haben, bieten wir hier unkomplizierte Lösungen an. Wir empfehlen allen CRI dringen,
sich vor der Teilnahme mit uns abzustimmen. In Kürze können wir auch CRI MEP verlängern.
Interessierten Lehrberechtigten im Bereich Segelflug, Helikopter, Ballon oder Luftschiff empfehlen wir, Ihre zuständige Luftfahrtbehörde zu fragen,
ob das Seminar auch für diese Bereiche anerkannt werden kann. Häufig ist das der Fall.
Die Veranstaltung ist gem. § 96 Abs. 4 Nr. 2 LuftPersV grundsätzlich auch für Luftsportgeräteführer genehmigt. Die Anerkennung obliegt jedoch
der jeweils zuständigen Behörde, also entweder dem DAeC oder dem DULV. Der DULV hat uns bereits bestätigt, dass die Veranstaltung auch als Auffrischungsschulung
für Lehrberechtigte für Luftsportgeräteführer anerkannt wird. Eine Antwort des DAeC steht noch aus. Wir bitten alle betroffenen Lizenzinhaber bis Mitte Oktober
zu warten und auf dieser Seite noch einmal nachzulesen, ob es dann eine grundsätzliche Anerkennung auch vom DAeC gibt. Sollten wir bis dahin keine Antwort
erhalten haben, empfehlen wir allen Lehrberechtigten aus dem Bereich UL mit dem DAeC als lizenzführende Stelle, Rücksprache mit dem DAeC zu halten.
FIs, die ihre abgelaufene Lehrberechtigung erneuern wollen, und auch TRIs empfehlen wir, hinsichtlich der Anerkennung Rücksprache mit dem LBA zu halten.
Voraussetzung für die Anerkennung ist in jedem Falle die Teilnahme am gesamten Zeitraum der 2tägigen ganztägigen Weiterbildung.
Allen zuvor genannten Gruppen, denen wir Rücksprache mit Ihrer Luftfahrtbehörde empfehlen, können sich gerne zunächst unverbindlich anmelden. Sollten wir nichts
Gegenteiliges hören, würde die Anmeldung ab dem 24.10. automatisch verbindlich werden. Bitte in jedem Fall einen kurzen Hinweis in das Feld Bemerkung,
bspw. "Anmeldung vorbehaltlich Anerkennung meiner Behörde" schreiben.
Hinweis für Fluglehrer:
Für die Verlängerung einer FI-Berechtigung gem. FCL.940.FI müssen zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt werden:
- Es müssen für FI(A) und FI(H) mindestens 50 Stunden Flugunterricht in der entsprechenden LFZ-Kategorie bzw.
für FI(S) mindestens 30 Stunden oder 60 Starts im Gültigkeitszeitraum auf Segelflugzeug oder TMG absolviert worden sein;
- Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte;
- Kompetenzbeurteilung gem. FCL.935.
Bei jeder zweiten Verlängerung ist die sog. Kompetenzbeurteilung (Checkflug mit einem Prüfer für Lehrberechtigte) Pflicht.
Für eine solche Kompetenzbeurteilung stehen wir ebenfalls mit entspannten und sympathischen FIE(A) Examiner, also Fluglehrer-Prüfern, zur Verfügung.