Endlich, unser nächstes Auffrischungsseminar für Fluglehrer findet am Samstag, den 8. und Sonntag, den 9. Februar 2025 statt!
Wichtige Hinweise:
Lehrberechtigte, die sich für eine Online-Teilnahme entschieden haben, erhalten bis Donnerstag, den 06.02. abends den Zoom-Teilnahme-Link.
Wir hoffen, am Donnerstag auch den Zeitplan einschl. Themen veröffentlichen zu können. Leider hat sich das aufgrund von verzögerten Antworten
einiger Institutionen hinsichtlich der Bereitstellung von Referenten deutlich verzögert. Wir bitten um Verständnis.
Die Veranstaltung findet defintiv statt und zwar sowohl in Präsenz als auch online. Aufgrund von Absagen sind noch einige Plätze frei.
Wir freuen uns!
Seit einigen Jahren und mit äußerst positivem Teilnehmer-Feedback führen wir regelmäßig Auffrischungsseminare für Lehrberechtigte durch.
Unsere hochkarätigen Fluglehrerweiterbildungen richten sich nicht nur an Fluglehrer, sondern auch an interessierte Piloten und
fortgeschrittene Flugschüler. So ist der erste Tag zwar ausschließlich Fluglehrern vorbehalten, am zweiten Tag der jeweils 8-stündigen Fortbildung
sind jedoch auch Piloten, Flugschüler und alle Interessenten herzlich willkommen.
Das Seminar umfasst immer qualitativ hochwertige Vorträge von erfahrenen, hochqualifizierten Dozenten zu diversen praxisrelevanten Themen der Luftfahrt.
Und so konnten wir in den letzten Jahren neben namenhaften Dozenten der Deutschen Flugsicherung (DFS)
und der Bundesstelle
für Flugunfalluntersuchung (BfU) auch ARD-Wettermoderator und Flugwetterberater Donald Bäcker, selbst Privatpilot, begrüßen.
Foto: © Monika Sandel
Hinweise zur Anerkennung als formelles Auffrischungsseminar für die Verlängerung von Lehrberechtigungen
Zum Ein- und Ausblenden der Hinweise bitte auf die Überschrift klicken.
Verlängerung FI(A) und IRI(A)
Unsere ATO (Approved Training Organisation) wurde durch die für uns zuständige Luftfahrtbehörde, die Bezirksregierung Münster, zur Durchführung von
Auffrischungsseminaren für Lehrberechtigte gem. FCL.940.FI (a) (2) und FCL.940.IRI sowie § 96 Abs. 4 Nr. 2 LuftPersV ermächtigt.
Entsprechend wird das Seminar für die Verlängerung der Lehrberechtigung gem. der o. g. Verordnungen anerkannt.
Die Anerkennung erstreckt sich auf die Verlängerung aller FI(A) sowie IRI(A).
Voraussetzung für die Anerkennung ist in jedem Falle die Teilnahme am gesamten Zeitraum der 2tägigen ganztägigen Weiterbildung.
Erneuerung FI(A) und IRI(A)
FI und IRIs, deren Lehrberechtigung abgelaufen ist und eine Erneuerung beabsichtigen, benötigen seit 2020 gem. AMC1 FCL.940.FI bzw. AMC1 FCL.940.IRI
eine individuell „case by case“ entwickelte Auffrischungsschulung. Die allgemeinen Auffrischungsschulungen für die Verlängerung der FI(A) werden
ohne individuelle Beurteilung nicht zwangsläufig anerkannt! Da wir auch die Genehmigung für die Durchführung individueller Auffrischungsschulungen
für FI und IRI haben, bieten wir hier im Rahmen des hier angebotenen Seminars unkomplizierte Lösungen an. Wir empfehlen daher allen FI und IRI, die eine
Erneuerung anstreben, dringend, sich vor der Teilnahme mit uns abzustimmen.
Verlängerung und Erneuerung CRI(A)
Seit 2020 haben sich gem. AMC1 FCL.940.CRI auch die Anforderungen an eine Auffrischungsschulung für die Verlängerung und Erneuerung eins CRI geändert.
Auch hier muss die Auffrischungsschulung individuell „case by case“ für den CRI entwickelt werden. Da wir auch die Genehmigung für
die Durchführung individueller Auffrischungsschulungen für CRI SEP haben, bieten wir hier unkomplizierte Lösungen an. Wir empfehlen allen CRI dringen,
sich vor der Teilnahme mit uns abzustimmen. In Kürze können wir auch CRI MEP verlängern.
Verlängerung und Erneuerung FI(H), FI(S), FI(B) und FI(As)
Interessierten Lehrberechtigten im Bereich Helikopter, Ballon oder Luftschiff empfehlen wir, Ihre zuständige Luftfahrtbehörde zu fragen,
ob das Seminar auch für diese Bereiche anerkannt werden kann. Häufig ist das der Fall.
Verlängerung und Erneuerung Fluglehrer UL/SPL
Die Veranstaltung ist gem. § 96 Abs. 4 Nr. 2 LuftPersV grundsätzlich auch für Luftsportgeräteführer genehmigt. Die Anerkennung obliegt jedoch
der jeweils zuständigen Behörde, also entweder dem DAeC oder dem DULV. Der DULV hat uns bereits bestätigt, dass die Veranstaltung auch als Auffrischungsschulung
für Lehrberechtigte für Luftsportgeräteführer anerkannt wird. Eine Antwort des DAeC steht noch aus. Wir bitten alle betroffenen Lizenzinhaber bis Mitte Oktober
zu warten und auf dieser Seite noch einmal nachzulesen, ob es dann eine grundsätzliche Anerkennung auch vom DAeC gibt. Sollten wir bis dahin keine Antwort
erhalten haben, empfehlen wir allen Lehrberechtigten aus dem Bereich UL mit dem DAeC als lizenzführende Stelle, Rücksprache mit dem DAeC zu halten.
Allen zuvor genannten Gruppen, denen wir Rücksprache mit Ihrer Luftfahrtbehörde empfehlen, können sich gerne zunächst unverbindlich anmelden. Sollten wir nichts
Gegenteiliges hören, würde die Anmeldung ab dem 24.10. automatisch verbindlich werden. Bitte in jedem Fall einen kurzen Hinweis in das Feld Bemerkung,
bspw. "Anmeldung vorbehaltlich Anerkennung meiner Behörde" schreiben.
Hinweise zur Verlängerung einer Berechtigung FI(A)
Für die Verlängerung einer FI-Berechtigung gem. FCL.940.FI müssen zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt werden:
- Es müssen für FI(A) und FI(H) mindestens 50 Stunden Flugunterricht in der entsprechenden LFZ-Kategorie bzw.
für FI(S) mindestens 30 Stunden oder 60 Starts im Gültigkeitszeitraum auf Segelflugzeug oder TMG absolviert worden sein;
- Teilnahme an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte;
- Kompetenzbeurteilung gem. FCL.935.
Bei jeder zweiten Verlängerung ist die sog. Kompetenzbeurteilung (Checkflug mit einem Prüfer für Lehrberechtigte) Pflicht.
Für eine solche Kompetenzbeurteilung stehen wir ebenfalls mit entspannten und sympathischen FIE(A) Examiner, also Fluglehrer-Prüfern, zur Verfügung.
Das Auffrischungsseminar kann bereits zu Beginn des Gültigkeitszeitraums von 3 Jahren absolviert werden.
Termin
Samstag, 08.02. und Sonntag, 09.02.2025, jeweils von 09:00 bis 16.30 Uhr
Veranstaltungsort
Altes Gasthaus Lanvers
Dorfstraße 11
48282 Emsdetten/Hembergen
ca. 6 km nordwestlich des Flughafens Münster/Osnabrück (ca. 10 Auto-Minuten entfernt)
Parallel findet die Schulung auch online per Zoom statt. Wir bitten daher bei Anmeldung über das untenstehende Formular die bevorzugte oder aber ausschließlich gewünschte Unterrichtsvariante (online / Präsenz) anzugeben.
Themen & Inhalte
Das Seminar umfasst qualitativ hochwertige Vorträge zu diversen praxisrelevanten Themen der Luftfahrt.
Eine genauere Planung mit den Einzelthemen und Referenten werden wir hier nach und nach veröffentlicht. Noch haben wir einige, wenige freie Zeiträume, so dass wir Vorschläge gerne berücksichtigen können.
Fest in der Planung sind bereits Vorträge von Referenten der Deutschen Flugsicherung DFS (AIS in Langen) sowie eines Werft-Inhaber
zu technischen Themen.
Darüber hinaus stehen uns erneut sehr erfahrene Fluglehrer und Flugprüfer aus der Praxis zur Verfügung.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr versteht sich inkl. MwSt. und beinhaltet
- Kaffee und Kaltgetränke zu Beginn und während der Schulung
- Mittagessen inkl. Getränke
- Kaffee & Kuchen am Nachmittag
Fluglehrer (zweitägig): EUR 230,-- (Frühbuchertarif einschl. MwSt. bei Anmeldung bis 08.01.2025, ab dem 09.01.: EUR 255,--)
Piloten (eintägig): EUR 115,-- (Frühbuchertarif einschl. MwSt. bei Anmeldung bis 08.01.2025, ab dem 09.01.: EUR 130,--)
Bei einer Online-Teilnahme ohne Präsenz reduziert sich die Teilnahmegebühr um die Kosten für die Verpflegung. Den genauen Betrag der Reduzierung können wir erst in Kürze beziffern.
Anmeldung
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Ich bin Fluglehrer und melde mich für die zweitägige Veranstaltung am 08.02. und 09.02.2025 an.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 230,-- einschl. MwSt. (ab dem 09.01.2025 EUR 255,--). Darin enthalten ist die Verpflegung.
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Ich bin Pilot und melde mich für die eintägige Veranstaltung am 09.02.2025 an.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 115,-- einschl. MwSt. (ab dem 09.01.2025 EUR 130,--). Darin enthalten ist die Verpflegung.
Mir ist bewusst, dass die freien Plätze zunächst an Fluglehrer vergeben werden und eine Teilnahme als Pilot nur möglich ist,
sofern nach Berücksichtigung aller Fluglehrer noch Plätze verfügbar sind. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, erhalte ich spätestens bis zum 25.10. eine entsprechende
Nachricht und die Teilnahmegebühr wird mir entsprechend erstattet.
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Bevorzugte oder ausschließlich gewünschte Unterrichtsvariante. |
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Ich stimme den Datenschutzbestimmungen zu.
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Ich habe die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen.
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Mit der Anmeldung erteile ich dem Veranstalter die Erlaubnis, während der Tagung Foto- und Filmaufnahmen zu machen, auf denen ich beiläufig zu sehen bin, und diese Aufnahmen
im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden. Sofern ich damit nicht einverstanden bin,
kann ich meiner Erlaubnis gegenüber dem Veranstalter bspw. per E-Mail widersprechen. Der Veranstalter behält sich in diesen Fällen die Zuteilung eines Sitzplatzes vor.
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