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Weiterbildungen, Sicherheitstrainings, Garmin®-Einweisungen

Verlängerung der Flugberechtigung - durch Übungsflüge mit FI oder Prüfungsflüge
Weiterbildungen, Sicherheitstrainings, Checkflüge und Garmin®-Einweisungen

Die Verlängerung Ihrer Flugberechtigung

Übungsflüge mit Fluglehrer (FI) und Prüfungsflüge mit Flugprüfer (FE)

Anders als beim Führerschein muss die mit der Lizenz ausgestellte Flugberechtigung regelmäßig (alle 2 Jahre) verlängert werden. Dies geschieht entweder - wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen - durch einen Übungsflug mit Fluglehrer bei einer Flugschule Ihrer Wahl; oder - wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, durch einen Prüfungsflug mit Flugprüfer (Examiner). Ist Ihre Flugberechtigung im letzteren Fall zu dem Zeitpunkt des anstehenden Prüfungsfluges noch nicht abgelaufen, können Sie sich den Prüfer sogar selbst aussuchen. Ist Ihre Berechtigung abgelaufen, dann wird Ihnen die zuständige Behörde auf Anfrage einen Prüfer zuteilen.

Dass die Berechtigung regelmäßig zu verlängern ist, hat einen guten Grund. Wer Theorie- und praktische Prüfung erfolgreich bestanden und die Motorfluglizenz erworben hat, der sollte regelmäßig fliegen, damit Flugprocedere routiniert abgerufen werden können und der Flieger sicher beherrscht wird. Flugroutine ist damit gleichzusetzen mit Sicherheit. Dies möchte auch der zuständige Behörde sicherstellen, so dass es die Regel gibt: Im letzten Jahr vor Ablauf der Flugberechtigung muss der Lizenzinhaber mindestens 12 Stunden Flugzeit (= Blockzeit) sowie 12 Starts nachweisen. Ist dies der Fall, dann kann die Berechtigung problemlos durch einen Übungsflug mit Fluglehrer verlängert werden. Dieser Übungsflug wird übrigens mit auf die geforderten 12 Stunden Blockzeit angerechnet. Kommt der Pilot nicht auf die erforderlichen 12 Stunden Blockzeit im Jahr vor Ablauf, dann kann die Berechtigung durch einen Prüfungsflug mit Prüfer verlängert werden. Sowohl Übungs-, als auch Prüfungsflug dauern ca. 1 Stunde, und es sind festgelegte Flugübungen zur durchlaufen.

Wir empfehlen, die Terminierung von Übungs-/Prüfungsflug nicht "auf die lange Bank" zu schieben. Das Ablaufdatum der Berechtigung für SEP (=single engine piston) steht zwar fest, ist aber leider oftmals schneller da, als man planen kann. Auch das Wetter kann eine Verlängerung durchaus zu einem zeitkritischen Problem machen und für unnötigen Stress sorgen. Bereits innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf kann man den Flug zur Verlängerung der Berechtigung machen - ohne Zeit zu verschenken. Die Lizenz-verlängernde Behörde rundet das ursprüngliche Ablaufdatum bis Ende des jeweiligen Monats auf.

Weiterbildungen

Mehr Wissen bedeutet Sicherheit.

Alpenflug.
Nach kompetenter Alpen-Einweisung ein großartiger Anblick!
Für unsere aktiven und ehemaligen Flugschüler, unsere Charterkunden, aber auch für interessierte "fremde" Motorflieger führen wir regelmäßig Seminare und Weiterbildungen zu verschiedensten Themen des Motorflugs durch, gerne auch auf individuelle Anfrage.

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